Begleitung in der Familie

Die Hilfe ist für Kinder und Jugendliche, die eine Diagnose haben und darum seelische und praktische Behinderungen im Alltag und in der Gesellschaft erfahren.

Die Unterstützung findet zu Hause und im Alltag statt. Wir bieten Hilfe bei der Gestaltung des Familienalltags an. Eltern, Geschwister und andere wichtige Personen, werden mit einbezogen. Jeder Person wird zugehört. Jede*r bekommt eine Rückmeldung.

Wir helfen bei Anträgen, z.B.

  • Förderbedarf
  • Behindertenausweis
  • Pflegestufe

Wir vernetzen und unterstützen bei Wünschen im Bereich Schule/Ausbildung. Und im Bereich Beziehungen. Also bei der Gestaltung von persönlichen Beziehungen oder pädagogischen Beziehungen. Und auch bei der Gestaltung einer angenehmen Freizeit. Wir helfen dabei, dass das irgendwann auch mit weniger oder ohne Hilfe geht.

Zusammen mit dem Kind/Jugendlichen erarbeiten wir Wünsche und Ziele, z.B.:

  • Was macht mir besonders Spaß?
  • Was kann ich gut?
  • Was will ich lernen?

Wir unterstützen bei der Planung von Handlungsschritten z.B.:

  • Wie kann ich mir selber helfen?
  • Wie können andere mir helfen?
  • Wie kann ich mein Geld gut einteilen?
  • Wie erledige ich Dinge, die meine Eltern von mir fragen?

In schweren Gesprächen sind wir als „Übersetzer*innen“ oder „Vertreter*innen“ dabei z.B.:

  • In Gesprächen in der Schule/Ausbildung
  • Bei Ärzti*innenterminen
  • Bei Konflikten mit Freund*innen

Wir bereiten soziale Situationen vor und besprechen sie nachher z.B.:

  • Was ist mir wichtig zu sagen?
  • Wie hat wer, was gemeint?

Wir sind da, wenn es Krisen gibt z.B.:

  • Erstellen wir gemeinsam Notfall-Pläne.
  • An wen kann ich mich in einer Krise wenden?
  • Was kann ich machen, wenn ich Panik habe?
  • Bei Bedarf suchen wir gemeinsam nach Therapeuten*innen.

Wir erkunden gemeinsam das Umfeld/den Sozialraum und suchen dort für Jede*n passende Angebote z.B.:

  • Wo kann ich Freund*innen finden und treffen?
  • Gibt es einen Fußballplatz?
  • Gibt es ruhige Orte in meinem Viertel?

Diese Hilfeleistung hat als Grundlage das Sozialgesetzbuch VIII, § 35a. Die Leistung kann bei allen Jugendämtern der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen beantragt werden. Gerne informieren wir Dich/Sie hierzu.

Ein Auszug aus unserem Konzept:

„Jede Familie, die ein Kind mit besonderen Bedürfnissen hat, hat viel geleistet, bevor ein Anbieter für Hilfeleistungen beantragt wurde. Wir vertreten eine wertschätzende Haltung gegenüber den bereits erbrachten Leistungen der Familie. Kompetenzen der Eltern/Hauptperson und ihr Experten-Wissen in Bezug auf die Behinderung, werden gleichwertig in die gemeinsame Arbeit aufgenommen und wertgeschätzt.“